Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefan Hollenberg Eventmarketing
- 1 Vertragsabschluss
- Ein Vertrag zwischen Hollenberg und dem Kunden oder einer vertretenden Agentur, kommt durch die Anzahlung im Rahmen des besprochenen Auftrages Zustande. Die Anzahlung des Kunden liegt in der Regel bei 50% des – mindestens jedoch 20%.
- Nach der Anzahlung führt Hollenberg alle erforderlichen Arbeiten durch und plant auch mit Subdienstleistern ein optimales Ergebnis.
- Nebenabreden, wie Rücktrittserklärungen / Stornos bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform von Anfang an.
- 2 Entgeltliche Planungen & Besichtigungen
- Bei geplanten Aufträgen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 4.000 € berechnet Hollenberg für die Planung eine Gebühr für die Konzeption des Events von 25% des Gesamtvolumens. Diese wird bei der Schlusszahlung des Auftrages angerechnet.
- Besichtigungen und Planungstage werden mit einer Pauschale von je 350 € berechnet. Diese und damit entstandene Kosten, werden angerechnet sobald der Auftrag zur Endabrechnung kommt.
- 3 Terminverschiebung & Stornobedingungen
- Falls der Kunde oder die vertretenden Agentur, einen vereinbarten Termin verschiebt, bietet Hollenberg dies kostenfrei an. Sollte ein Termin nochmals verschoben werden, sind 5% vom Auftragsvolumen zusätzlich fällig.
- Wenn der Kunde oder die vertretenden Agentur, den vereinbarten Auftrag mehr als sechs Wochen später stornieren sollte und keine weiteren angebotenen Leistungen von Hollenberg genutzt werden, gibt es keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung zum Vertragsabschluss.
- 4 Gerichtsstand
- a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und / oder einer vertretenden Agentur gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- b) Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Neuss.